Es kursieren viele Privatmeinungen in den sozialen Medien …

Die Lüge der Berufsunfähigkeitsversicherung

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… und auch die öffentlich-rechtlichen Journalisten verfahren zumeist nach dem Motto … only bad news are good news … und so geistern immer wieder strittige Einzelfälle durch die Sender …


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… dabei hat der Versicherte mit einem bestehenden Vertrag überhaupt erst die Chance einen Streitfall gerichtlich klären zu lassen … und die Rechtssprechung ist hier durchaus verbraucherfreundlich …

Schwätzer mit Negativbotschaften füllen die Medien … manchmal ist es klüger einfach nur die Betroffenen zu fragen, ob es klug ist seine Arbeitskraft abzusichern … Praxis als Prüfstein … Klicken Sie doch mal …

… der durch Negativ-Journalismus abgeschreckte Arbeitnehmer steht hingegen ohne BU-Vertrag völlig allein im Regen … und dank der journalistischen Beratungsleistung kann er nur noch auf Sozialhilfe hoffen …

Deshalb gestatten Sie uns an dieser Stelle, der gelebten Praxis das Wort zu übergeben …

… denn die nüchterne Realität spricht eine deutlich andere Sprache …

Aber Obacht … im Kleingedruckten wird hier zu Recht auf ein ernstes Problem hingewiesen …

… die praktische Abwicklung des BU-Leistungsverfahrens leidet an der deutschen Urkrankheit … die überbordende Bürokratie dürfte ein Hauptgrund sein, warum so mancher Leistungsberechtiger auf dem Weg zum Auszahlungsanspruch kapituliert …

… und beileibe nicht alles wird durch die „bösen“ Versicherer verursacht … da gibt es schließlich noch den EU-Moloch mit seinem Regulierungsdrang … oder schlichtweg die Vorgaben des jeweils aktuellen Rechtsweges …

Deshalb sehen wir als Sachwalter unsere Hauptaufgabe nicht in der Vermittlung von BU-Verträgen …

… denn es ist für einenSachwalter eine Selbstverständlichkeit, im Rahmen der Basis-Beratung auf die Notwendigkeit eines geeigneten Einkommensschutzes hinzuweisen …

… die dazu passenden Produkte können Sie heutzutage in Eigenregie an jedem Banktresen, in jedem Vertreterbüro oder auf dem Internet-Weg kaufen … und gönnen Sie bitte den Vermittlern ihren Arbeitslohn, auch wenn dieser zumeist schnöde als Provision daherkommt … auch die Verbraucherzentralen schicken Ihnen nach erfolgter Beratung die Rechnung auf Euro und Cent  … und im Gegenwert bekommen Sie dann noch nicht einmal das passende Produkt … das dürfen Sie dann wieder beim Vertreter einkaufen gehen … wem doppelte Rechnungslegung gefällt, der kann auch diesen Weg beschreiten …

… und deshalb noch ein Tipp für die Provisionsgegner … beim Profi haben Sie auch die Möglichkeit aufHonorar-Basissich provisionsfreie Tarife vermitteln zu lassen … sofern der Produktgeber Ihrer Wahl eine solche Wahloption anbietet …     

… sondern übernehmen als Dienstleister im Auftrag der Mandanten schwerpunktmäßig die Betreuung bestehender Verträge

… und begleiten seit 1990 erfolgreich die vom Leistungsfall Betroffenen dann auch durch die Mühlen der Bürokratie … by the way …  als Praktiker können wir bestätigen, dass bisher alle durch uns betreuten Leistungsfälle mit einem bestehenden BU-Vertrag Ihre monatlichen Geldzahlungen pünktlich erhalten …

… und das ist nur möglich, weil die Mandaten nicht auf die Blog-Meinungen der Laien und der Krawall-Journalisten gehörten haben … denn klüger war es, dem Rat des Profis, den Empfehlungen der Verbraucherzentralen bzw. den Tipps der Fachjounalisten zu folgen …

… und deshalb gestatten Sie uns zum Ende dieser Abteilung, Ihnen die Umgangserfahrungen mit dem BU-Leistungsverfahren aus der Sicht eines aktuellen Leistungsempfängers zu Kenntnis zu geben …

Vom Mandanten für Mandanten autorisiert … 2014-Praxis-BU-Regulierung-Fall-Rudolph

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