Ihr persönlicher Ansprechpartner

Man kann unabhängig von dieser Vertragsvereinbarung auch andere Werkstätten nutzen … in diesem Falle  zahlt der der Versicherer 85 % der Reparaturrechnung … diese 15 %- Selbstbeteiligung gilt es zu beachten … die Vertragsrabattierung auf der Haben-Seite gehört dann zum Gesamtbild der Entscheidungsfindung.

… und in jedem Fall sollte  man bei Leasing-Fahrzeugen die Zustimmung  der Leasing-Firma zum Nutzen des Werktstatt-Service sich schriftlich bestätigen lassen.

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