Wenn Sie möchten, dass Andere die Arbeit für Sie erledigen …

… dann sind in DSGVO-Zeiten für die Beauftragung der Person Ihres Vertrauens mit der Abarbeitung Ihrer Vorgaben zwei Dokumente erforderlich …

vor dem 25.05.2018 genügte in der Praxis ein Dokument …

… die Vollmacht-Erteilung

… damit sich Ihr professioneller Dienstleister gegenüber Ihren Produktpartnern korrekt ausweisen kann …

… diese Mandatierung des Dienstleisters Ihres Vertrauens kann nach dem 25.05.2018 in verschiedenen Varianten erfolgen …

Mandat-Erteilung-Stand-01-2019

Einzel-Vollmacht mit Vertragbegrenzung-Stand-01-2019

Einzel-Vollmacht mit Beratungsverzicht-Stand-01-2019

nach dem 25.5.2018 bedarf es zusätzlich einer individuellen Gestattung seitens des/der Mandanten/in für die Verwendung konkreter personenbezogener Daten:

unterschriftliche DSGVO-Gestattung

… erst wenn beide Dokumente vorliegen ist eine Qualitäts-Dienstleistung gemäß BGH Sachwalterurteil möglich … 

… denn dem Dienstleister sind per Gesetz nur bestimmte gestattete Aktivitäten erlaubt …

… und jeder Gewerbetreibende muss früher oder später damit rechnen, dass eine Datenschutz-Kontrolle im Betrieb durchgeführt wird … und dann müssen die jeweiligen Dokumente vorliegen …

… wir haben also unseren Diplom-Kriminalist  gebeten,  die sich daraus im praktischen Leben ergebenden möglichen  Konstellationen etwas näher zu beleuchten…

Fall 1 

keines der beiden Dokumente liegt unterschriftlich vor …

... dies ist der Fall, wenn z.B. via Website-Direktlink durch den Versicherungsnehmer eigenverantwortlich ein Vertrag beim Versicherer abgeschlossen wurde …

… in diesem Fall wird seitens des bestandsführenden Vermittlers wie folgt gehandelt:

  • Zusendung der Kontaktdaten des betreuenden Vermittlers mit dem Service-Angebot bei Abruf
  • keinerlei aktive werbliche Kontaktierung des Versicherungsnehmers
  • Übergabe von Versicherer-Dokumenten zu den betreffenden Verträgen an den Kunden auf den von ihm gegenüber dem Versicherer angezeigten Kontaktwegen
  • keine Beratungsleistungen im Sinne des BGH-Urteil
  • Bereitstellung der fundamentalen professionellen Beratungsinhalte mittels der Website mit 24-h-Service für die eigenverantwortliche Handhabung durch den Versicherungskunden

Fall 2 

… es liegt nur das Sachwalter-Mandat vor …

... dies ist typischerweise der Fall bei langjährigen Bestandsmandaten, wo lediglich versäumt wurde nach dem 25.05.2018 die DSGVO-Gestattung nachzureichen … 

… in diesem Fall wird seitens des bestandsführenden Vermittlers wie folgt gehandelt:

  • Service-Arbeit gegenüber dem/der Mandanten/in wie gewohnt
  • Angebot einer Jahresbesprechung zum agenturtechnisch betreuten Vertragsumfang …
  • Bearbeitung von individuell schriftlich angezeigten & gestatteten Handlungsaufträgen …
  • eingeschränkte Beratungsleistung aufgrund fehlender Datenverwendungs-Gestattung …
  • keine Aktivitäten gegenüber dem Produktgeber mit datenrelevanten Informationen 

… damit entfallen normalerweise die folgenden typischen Service-Arbeiten:

  • ganzheitliche Fachberatung
  • Update-Service
  • Unterstützung bei Schadensbearbeitungen
  • Klärung von Service-Problemen beim Versicherer
  • Unterstützung bei Streitigkeiten mit dem Produktgeber
  • Meldung von Adress-Änderungen
  • Meldung von Bankverbindungsänderungen
  • Einholung von Angeboten
  • Erledigung von vertragsrelevantem Schriftverkehr zu Bestandsverträgen

… denn hier muss aus der Natur der Sache heraus durch den Sachwalter mit personenbezogenen Daten gearbeitet werden …

… aber dies kann jederzeit stressfrei korrigiert werden … nach erfolgter Nachreichung der DSGVO-Gestattung , kann der Komplett-Service , so wie vor dem 25.05.2018 gewohnt, wieder gewährleistet werden.

Fall 3

… es liegt das Sachwalter-Mandat und die  unterschriftliche DSGVO-Gestattung vor …

... damit wird die vor dem 25.05.2018 gewohnte Service-Qualität ermöglicht:

… diese Vorgaben können jederzeit durch die Mandantschaft aktualisiert werden … Ihr Dienstleister richtet sich immer nach dem Dokument mit dem aktuellsten Datum … die Umsetzung von Veränderungen werden Ihnen jeweils schriftlich bestätigt …

… falls Sie aktuell noch im Passiv-Status ( Fall-1 / Fall-2 ) stehen, können Sie unkompliziert zum Komplett-Service  wechseln …

… nutzen Sie die unterschriftliche DSGVO-Gestattung  … schicken Sie uns einfach ein Scan-PDF oder die Fotos der betreffenden Seiten der Dokumente an:

Email

zusendung-dokumente@mail.de

Messenger

Service- Zentrum      

01579 – 2366077

Schmidtchen – Privat

0170 – 4171122

24- h-Service / Kontaktierungsgestattung für MANDANTEN/INNEN

Private Messenger-Kontakte erfolgen ohne gewerbliche Nutzung

Threema / WhatsApp / Hoccer / Signal / Telegram / Viber

( End to End – Verschlüsselung )

Empfehlung vom Sachwalter für die sicherheitsorientierte Mandantschaft

Datenschutz-Messenger-Threema ( Made in Switzerland )

Datenschutz-Messenger-Hoccer ( Made in Germany )

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