Gott würfelt nicht … war Einsteins Maxime …
… und die Mathematik lügt nicht … da hätten wir als schon mal aus neutraler Sicht zwei solide & objektive Standbeine für einen stabilen Weg.
Der Sachwalter, als Interessenvertreter den Mandanten gegenüber den Produktgebern, kann nur dann einen guten Job erledigen wenn beide Seiten an einem Strang ziehen. Vertrauen ist nicht gottgegeben, und deshalb ist der konstruktive zwischenmenschliche Gedankenaustausch das Fundament einer langjährig stabilen Partnerschaft.
Vorurteile ohne Ende geistern durch die Weiten des Word-Wide-Web, und deshalb muss mit diesen Müllbergen vor dem Beginn einer Kooperation aufgeräumt werden.
Unsere Thesen zu diesem Background lauten:
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Eine/r Jede/r bilde sich eine eigene Meinung zum potentiellen Geschäftspartner
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Karten auf den Tisch, und die Spielregeln klären.
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Es gibt keine guten Winde, wenn man nicht weiß wo der Zielhafen liegt.
Ein stabiler Hocker hat aus Gründen der Statik immer mindestens drei Beine, und deshalb ist die Profi-Arbeit naturgemäß wie folgt strukturiert …
Ermittlung eventueller Deckungslücken
Recherche nach Update-Potentialen
Gestaltungsempfehlungen für strategische Lösungen
So, oder so ähnlich, arbeiten in Deutschland über 100.000 lizenzierte Vermittler aller Coleur zum Nutzen der Verbraucher …
… Gurus der vereinsrechtlich organisierten selbsternannten Verbraucherschützer, ohne gesetzliche Weiterbildungspflicht , verkaufen zusätzlich gegen Honorar Ihre private Vereinsmeinung ohne Produktlieferung …
… Journalisten schreiben oft aus dubiosen Quellen einfach nur ab … getreu dem Motto der Sensationspresse … only bad news are good news … und erteilen pauschale Ratschläge ohne die individuellen Problemlagen der Leserschaft zu kennen …
… Stammtisch-Brüder-Schwestern & Familien-Stimmen & Influencer aller Coleur trumpfen mit geglaubtem Wissen aus den Fischerei-Ergebnissen in den Tümpeln des World-Wide-Web auf …
… und so schließt sich der Kreislauf der modernen Multi-Beratung.
Do-it-yourself-Akteure stürmen in Eigenverantwortung die schmucken robotik-basierten Verkaufstempel von Check-24&Co … alternativ liefern gewerbliche Produktvermittler die praktischen Lösungen, sofern vom Kunden gewünscht, mit individuellem Zuschnitt … und die fachliche Klausel-Beratung gibt es ohne Honorar-Rechnung on Top.
So weit so einfach …
… doch es lohnt immer ein Blick in das Impressum der robotisch programmierten Verkaufsmaschinen … die Rechtsgrundlagen gelten nämlich auch hier …
… denn was unterscheidet denn nun Sachwalter von den Versicherungsvertretern?
Versicherungsvertreter
- Rechtsgrundlage des Gewerbes §§ 87 ff HGB
- Umdeckungszwang auf die eigenen Produkte, um Geld zu verdienen
- „Auge und Ohr “ des Versicherers beim Kunden
- Umsatzdruck durch Zielvorgaben der Produktgeber
Sachwalter
- Handelsmakler gemäß §§ 93 ff HGB
- kein Umdeckungszwang für die Mandantschaft, da Betreuungsübernahme durch Mandat
- Sachwalterurteil des BGH von 1985
- kein Umsatzdruck, da auch Honorarvermittlung mit provisionsfreien Tarifen angeboten werden kann.