Wissen Sie wofür Sie Ihr Geld ausgeben? …
… die Frage mag lächerlich anmuten, aber in Versicherungsfragen erleben wir beinahe tagtäglich die bittere Realität, wenn fremde Menschen uns kontaktieren, weil Sie Probleme mit Ihrem Versicherer haben … und das klingt dann meist so:
- … meine Versicherung will nicht zahlen …
- … der Vertreter hat mir gesagt, dass …
- … das „Kind liegt im Brunnen“ … ist das eigentlich mitversichert?
… und dann schauen wir gemeinsam in den mitgebrachten Vertragstext … und ich denke Sie ahnen jetzt bereits was kommt … und natürlich haben immer die „bösen“ Vertreter und deren „hinterhältige“ Arbeitgeber mit dem ach so unleserlichen Kleingedruckten die Schuld …
… doch wer lesen kann und will, ist klar im Vorteil … und gerade bei strittigen Sachverhalten helfen oft bestimmte Klauseln – z.B. Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit – doch die muß man eben vorher bei Antragstellung im Vertrag verankern … wenn man sich das böse Erwachen ersparen will …
…. seinen Sie deshalb stolz auf Ihre Klugheit, wenn Sie nicht dem Billig-Reflex nachgehechelt sind … denn auch bei Versicherungen haben wertvolle Leistungsmodule Ihren Preis … und man wünscht Jedem von ganzem Herzen, dass man diese Leistungen niemals in Anspruch nehmen muß … denn wer möchte schon:
- Gliedmaßen einbüßen …
- im Rollstuhl landen …
- vor einem niedergebrannten Heim stehen …
- … oder die Arztleistungen für das Kind nicht bezahlen können …
Und deshalb an dieser Stelle nochmals ausdrücklich das kleine Einmaleins …
… für jeden der sich solche Erlebnisse ersparen will … denn wenn man schon Geld für eine ungeliebte Ware auf den Tisch legt, dann sollte wenigstens die Qualität stimmen …
1. Die Worte der Vertreter sind Schall und Rauch …
… im Leistungsfall entscheiden die Generalagenten nur bei Kleinregulierungen mit dem schnellen Scheck … doch dafür bräuchte man eigentlich keine Versicherung … bei echten großvolumigen Schäden entscheiden hingegen immer die Gutachter und die Fachabteilungen in der Zentrale … und die halten sich immer an die Vertragstexte … Worte spielen nur eine Rolle, wenn Sie auch im Beratungsprotokoll dokumentiert wurden … deshalb wichtige mündliche Passagen vom Vertreter immer schriftlich gegenzeichnen lassen!
2. Nur was klauseltechnisch in Schriftform existiert, zählt im Ernstfall …
… lesen Sie deshalb immer den Antrag & Vertrag von der ersten bis zur letzten Seite … dort finden Sie alles was Sie wissen müssen, um die Qualität der gekauften Ware einschätzen zu können …
- Was ist versichert?
- Was ist nicht versichert?
- Welche Rechte und Pflichten haben sowohl Versicherer als auch Kunden?
- usw. usw. usw.
3. Und wenn Sie selbst die Texte nicht verstehen können … oder Sie nicht alles lesen wollen …
… dann gehört das Procedere Ihrer Vertragsangelegenheiten in die Hände des Profis Ihres Vertrauens … dies sind zwar auch nur Menschen, und können natürlich auch Fehler machen …