Wo Do-It-Yourself an seine Grenzen stößt …

Online in Eigenverantwortung abzuschließen ist heutzutage Alltag … auch Senioren verlassen sich auf die Aussagen der Werbevermarkter der Versicherer … alles ganz Easy in dieser fluffigen Welt …

… und dann sitzt man im Ernstfall in der Patsche …

… als Zugabe setzen dann noch die Krawall-Journalisten der Boulevard-Presse verkaufswirksam einen dicken „Aufschrei“ in die Welt …

… und dabei hat der Versicherer völlig korrekt und vertragskonform gehandelt … die Bezahlung nicht versicherter Schadensfälle würde ja zu Lasten der Versichertengemeinschaft gehen … und die Versicherungsbeiträge für alle Anderen nach oben treiben … und das gäbe vermutlich auch wieder „Empörung“ ohne Ende …

An diesem Fall läßt sich sehr gut illustrieren, warum Sie in einem konkreten Schadensfall den Profi Ihres Vertrauens konsultieren sollten …

… Ihre Unterschrift auf der Schadenanzeige besiegelt die für die Leistungsentscheidung maßgeblichen Sachverhalte … im Nachhinein sind Änderungen Ihrer Aussagen so gut wie ausgeschlossen …

… wir können im konkreten Beispiel naturgemäß nicht beurteilen, inwieweit im obigen Fall Gewaltanwendungen gegenüber der Rentnerin eine Rolle spielten … in jedem Falle wäre es der Dame aber mit Sicherheit für eine korrekte Schadensdarstellung gegenüber dem Versicherer  hilfreich gewesen, wenn  Sie sich über die Bedeutung der Begriffe …

Einbruchdiebstahl & Trickdiebstahl & Raub-Klausel

… im Klaren gewesen wäre … und das VOR dem Ausfüllen der Schadenanzeige … zumindest hätte Sie bei der kontinuierlichen Vertragsbetreuung durch einen versichererunabhängigen Sachwalter schon mal Kenntnis bekommen von nicht versicherbaren Risiken wie z.B. …

Die miesen Maschen der TRICKDIEBE | taff | ProSieben

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… und dann muß man auch nicht „empört“ den soliden und korrekten Versicherungsvertrag kündigen … man steht zu gemachten Fehlern … so einfach kann die Welt sein … „Dumm gelaufen“ oder „Bruder Leichtfuß“ gehören zum Leben dazu … und schon unsere Großeltern wußten … Alter schützt vor Torheit nicht

Quelle- Bestohlen – BILD-07.07.2018

Unser Lösungsansatz für Sie …

… Fremden den Zutritt zur Wohnung prinzipiell  verweigern

… einzig die Staatsgewalt hat mittels  einer richterlichen Anordnung das Recht zum unaufgeforderten Betreten Ihrer Wohnung …

… wer sich dann unberechtigt Zutritt verschaffen will, der muß Ihnen gegenüber schon Gewalt anwenden … und dann sind Sie zumindest versicherungsrechtlich abgesichert … sofern Sie eine korrekte Schadenanzeige abgeben bzw. den Profi Ihres Vertrauens mit der Betreuung der Abwicklung beauftragen …

Dann klappt es auch mit der Entschädigung …

… dieses Praxis-Beispiel soll allen Menschen helfen, welche auf das Lesen der Versicherungbedingungen verzichten … im Leistungsfall zählt im Rechtsstataat der Vertragstext und die Klausel-Gestaltung des eigenverantwortlich eingekauften Versicherungsschutzes … den „Glauben“ sollte man besser in den Gottestempeln dieser Welt ausleben …

Kulanz ist eine Erfindung von cleveren Versicherungsvertretern, welche Neugeschäft generieren wollen … Sie ist niemals Vertragsbestandteil, und als freiwillige Leistung kann sie auch nicht rechtlich eingeklagt werden … Pille-Palle-Kleinschäden werden „großzügig“ auch bei Fraglichkeiten reguliert, wenn man denn als Gegenleistung ein bißchen mehr Umsatz beim tollen Versicherungpartner bündelt …

… die Welt sieht völlig anders aus, wenn es zu echten d.h. großvolumigen Schadensfällen kommt … den bearbeiten die Fachabteilungen des Versicherers … und wenn die Chance auf Nichtregulierung besteht, dann wird dies gnadenlos durchgezogen … zumindest wird erstmal getestet, ob die Gegenseite den Mut bzw. die Finanzkraft hat einen Rechtsstreit durchzuziehen …  Worte der Vertreter sind im Streitfall mit Ihrem Versicherer immer Schall und Rauch … im Ernstfall ist die Rechtabteilung des Versicherers Ihr Gegenspieler … und hier hilft nur die „heilige Dreifaltigkeit“:

Korrekte Vertragstexte gemäß Ihren Zielvorgaben

Professionelle außergerichtliche Interessenvertretung durch den Sachwalter Ihres Vertrauens

Rechtsanwaltliche Vertretung und gerichtliche Klärung strittiger Sachverhalte

Mal nebenbei gefragt … wann haben Sie eigentlich zum Letztenmal Ihren Rechtsschutz-Vertrag gecheckt?

Sie haben keinen persönlichen Ansprechpartner für die  Betreuung Ihrer Verträge … Ohne Vertragswechsel und ohne Mehrkosten können wir Ihnen helfen … Kontaktieren Sie uns zu einem persönlichen Vorgespräch ohne wechselseitige Verpflichtungen …

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