Finanzdienstleistung ist geistige und körperliche Arbeit von Menschen für Menschen …

… das ist immer der Fall, egal ob ein Versicherungsvertreter, ein Banktresenverkäufer, ein Sachwalter oder ein Honorarberater Ihr Ansprechpartner ist … ja, Sie haben richtig gehört … auch Ihre Bankfiliale ist nur ein Provisionsverkäufer für die ( zumeist ) hauseigene Versicherung bzw. Fondsgesellschaft …


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… im Unterschied zu Kammerberufen wie Ärzten, Rechtsanwalten und Notaren gibt es für Produktvermittler keine Gebührenordnung für Finanzdienstleister … und dies ist vom Gesetzgeber verursacht wenn man also Kritik am Provisionssystem übt, dann muß man dies mit seinem Abgeordneten diskutieren … denn nur das Parlament als Legislative kann die gesetzlichen Rahmenbedingungen verändern

lizenzierte Produktvermittler halten sich an die Gesetze … wozu unter anderem auch ein Provisionsabgabeverbot gehört … wenn Ihnen also künftig Mauschelangebote unterbreitet werden sollten, dann können sie sich eigenständig ein Bild zur Seriösität des Gegenübers machen …

Woher kommt nun eigentlich das Negativ-Image der Provision ? … nun z.B. durch die Verbraucherzentralen … diese attackieren regelmäßig die Arbeitsentlohnung für Produktvermittlung via Provision bzw. Courtage …

Der Finanzhai - Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

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… das hat auch ein Geschmäckle, denn diese selbsternannten „Verbraucherschützer“ gehen vom unmündigen Bürger aus, und lassen sich zu großen Teilen vom Staat refinanzieren … und diese Subventionsgelder werden unter anderem auch von den steuerzahlenden Finanzdienstleistern erwirtschaftet …

Lassen Sie uns also emotionslos & wertfrei einen Blick auf die beiden für Verbraucher wählbaren Lohnsysteme werfen …

… bilden Sie sich Ihre eigene Meinung, und vereinbaren Sie mit dem Partner Ihres Vertrauens die Lohngrundlagen für dessen getätigten Arbeitsaufwand zu Ihrem Nutzen …

1. Die typischen möglichen Arbeitsinhalte in der Finanzdienstleistung

  • Marktbeobachtung & Produktanalyse ( Arbeitsaufwand für Individualanalyse / 1-2 Stunden ),
  • Wecken von verdrängtem Problembewußtsein ( hier können Sie viele Kosten vermeiden ),
  • Beratungsarbeit ( Arbeitsaufwand unterschiedlich nach Produktart / 2-3 Stunden ),
  • gesetzeskonforme Produktabwicklung ( abhängig vom Aufwand der Risikoprüfung  / 2-3 Stunden ),
  • Service bei der Vertragsverwaltung ( Aktenbetreuung und Datenbereitstellung / 3-4 Stunden pro Jahr )
  • Bestandsbetreuung ( Arbeitsaufwand für die Jahresbesprechung / 1 Stunde ),
  • Schadensbegleitung ( Arbeitsaufwand gemäß Einzelfall / 1-2 Stunden ),
  • Ansprechbarkeit bei Kundenanfragen ( Arbeitsaufwand ähnlich der Telefonpauschale beim Arzt ).

2. Arbeitsentlohnung via Provision bzw. Courtage

  • Abrechnungsinstrument für Versicherungsvertreter ( Provision ),
  • Abrechnungsinstrument für Sachwalter ( Courtage ),
  • Zahlung fällt nur bei Produktabschluß an,
  • Offenlegung der Gesamt-Produktkosten bei Antragstellung & gesetzliches Widerrufsrecht
  • der Produktvermittler als direkter Ansprechpartner erhält davon nur einen Teil gemäß dem offengelegten Verteilungsschlüssel
  • ratierliche Verrechnung im Rahmen der Produkt-Rechnungslegung.
  • keine separate Rechnungslegung,
  • steuerfreie Kostenabrechnung,
  • beim Sachwalter können wahlweise auch Honorartarife mit separater Rechnungslegung abgerufen werden ( in diesem Fall erfolgt ein Vorab-Kostenvoranschlag mit Individualvereinbarung )

3. Arbeitsentlohnung via Honorarberatung

  • Rechnungslegung gemäß vorab angezeigter Gebührentabelle,
  • Produktvermittlung nur von Produkten ohne Vermittlerkosten ( Honorartarife ),
  • Kosten der Verwaltung beim Versicherer werden weiterhin im Produkt verrechnet,
  • Komplettrechnungslegung erfolgt zeitnah nach erbrachter Dienstleistung,
  • Rechtslegung erfolgt zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Quelle- Mein Geld -BAMS-24.09.2018

… auch nach unserer Marktbeobachtung liegen die obligaten Stundensätze  für Honararberater …

  • 120 – 180 € für Beratungsleistungen ( in Abhängigkeit vom Haftungsprofil )

  • 30 € bis 60 € für Büro-Dienstleistungen

… die meisten Honorarberater orientieren sich hier an den Gebührensätzen der Rechtsanwälte … um so wichtiger ist an dieser Stelle das Hinterfragen des Qualifikationshintergrundes des Anbieters!

DEMO für die Offenlegung einer Time-Line zur Historie des Qualifikationshintergrundes

Falls Sie also auf Partnersuche sein sollten für die Betreuung Ihrer privaten Finanzen…

… so gibt es einen ganz einfachen Tipp … legen Sie den von Ihnen geplanten Finanzrahmen für Ihre Vorsorgeplanungen pauschal fest z.B.:

  • monatlich 50 € für den Einkommensschutz
  • monatlich 100 € für den Vermögensaufbau
  • jährlich 500 € für Haftpflicht/Hausrat/Unfall/Rechtsschutz usw.

… seriöse klassische Finanzdienstleister haben kein Problem damit, Ihnen für diese Rahmenparameter eine Grobkalkulation zu den erwartbaren Lohnkosten offenzulegen …

… und falls Sie die Honorarberatung bevorzugen sollten … hier bekommen Sie immer eine Gebührentabelle des Anbieters vorab … eine Groborientierung zu erwartbaren Zeitaufwänden haben wir Ihnen bereits gegeben … den Rest erledigt der kritische Blick auf die Uhr dann im konkreten Fall …

Vergleichen, rechnen und nachdenken dürfte also kein Problem sein …

… aber nicht vergessen … nach jeder getätigten Honorar-Dienstleistung folgt auch zeitnah der Eingang  der Rechnungslegung des Honorarberaters zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer … und Ratenvereinbarungen dürften bei den meisten Anbietern nicht möglich sein … also genausowenig wie beim Anwalt, oder der Privatrechnung des Arztes.

… und Last but not Least … die gleiche Kostenbelastung erwartet Sie auch, wenn Sie die Beratung bei den Verbraucherzentralen suchen …

Gebührentabelle der Verbraucherzentrale – DEMO – Nordrhein-Westfalen

… nur das Sie dort keine Produktlösungen erhalten … falls Sie also im Endeffekt Produkte benötigen, hätten Sie dann eine doppelte Kostenstruktur, denn kein Finanzdienstleister übernimmt die Verantwortung für die Ratschläge der selbsternannten Verbraucherschützer … jeder lizenzierte Finanzdienstleister analysiert und berät in Eigenverantwortung, und der dazugehörige Arbeitsaufwand wird dem Nutzenempfänger in Rechnung gestellt.

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