Finanzdienstleistung ist geistige und körperliche Arbeit von Menschen für Menschen …
… das ist immer der Fall, egal ob ein Versicherungsvertreter, ein Banktresenverkäufer, ein Sachwalter oder ein Honorarberater Ihr Ansprechpartner ist … ja, Sie haben richtig gehört … auch Ihre Bankfiliale ist nur ein Provisionsverkäufer für die ( zumeist ) hauseigene Versicherung bzw. Fondsgesellschaft …
… im Unterschied zu Kammerberufen wie Ärzten, Rechtsanwalten und Notaren gibt es für Produktvermittler keine Gebührenordnung für Finanzdienstleister … und dies ist vom Gesetzgeber verursacht … wenn man also Kritik am Provisionssystem übt, dann muß man dies mit seinem Abgeordneten diskutieren … denn nur das Parlament als Legislative kann die gesetzlichen Rahmenbedingungen verändern
… lizenzierte Produktvermittler halten sich an die Gesetze … wozu unter anderem auch ein Provisionsabgabeverbot gehört … wenn Ihnen also künftig Mauschelangebote unterbreitet werden sollten, dann können sie sich eigenständig ein Bild zur Seriösität des Gegenübers machen …
Woher kommt nun eigentlich das Negativ-Image der Provision ? … nun z.B. durch die Verbraucherzentralen … diese attackieren regelmäßig die Arbeitsentlohnung für Produktvermittlung via Provision bzw. Courtage …
… das hat auch ein Geschmäckle, denn diese selbsternannten „Verbraucherschützer“ gehen vom unmündigen Bürger aus, und lassen sich zu großen Teilen vom Staat refinanzieren … und diese Subventionsgelder werden unter anderem auch von den steuerzahlenden Finanzdienstleistern erwirtschaftet …
Lassen Sie uns also emotionslos & wertfrei einen Blick auf die beiden für Verbraucher wählbaren Lohnsysteme werfen …
… bilden Sie sich Ihre eigene Meinung, und vereinbaren Sie mit dem Partner Ihres Vertrauens die Lohngrundlagen für dessen getätigten Arbeitsaufwand zu Ihrem Nutzen …
1. Die typischen möglichen Arbeitsinhalte in der Finanzdienstleistung
- Marktbeobachtung & Produktanalyse ( Arbeitsaufwand für Individualanalyse / 1-2 Stunden ),
- Wecken von verdrängtem Problembewußtsein ( hier können Sie viele Kosten vermeiden ),
- Beratungsarbeit ( Arbeitsaufwand unterschiedlich nach Produktart / 2-3 Stunden ),
- gesetzeskonforme Produktabwicklung ( abhängig vom Aufwand der Risikoprüfung / 2-3 Stunden ),
- Service bei der Vertragsverwaltung ( Aktenbetreuung und Datenbereitstellung / 3-4 Stunden pro Jahr )
- Bestandsbetreuung ( Arbeitsaufwand für die Jahresbesprechung / 1 Stunde ),
- Schadensbegleitung ( Arbeitsaufwand gemäß Einzelfall / 1-2 Stunden ),
- Ansprechbarkeit bei Kundenanfragen ( Arbeitsaufwand ähnlich der Telefonpauschale beim Arzt ).
2. Arbeitsentlohnung via Provision bzw. Courtage
- Abrechnungsinstrument für Versicherungsvertreter ( Provision ),
- Abrechnungsinstrument für Sachwalter ( Courtage ),
- Zahlung fällt nur bei Produktabschluß an,
- Offenlegung der Gesamt-Produktkosten bei Antragstellung & gesetzliches Widerrufsrecht
- der Produktvermittler als direkter Ansprechpartner erhält davon nur einen Teil gemäß dem offengelegten Verteilungsschlüssel
- ratierliche Verrechnung im Rahmen der Produkt-Rechnungslegung.
- keine separate Rechnungslegung,
- steuerfreie Kostenabrechnung,
- beim Sachwalter können wahlweise auch Honorartarife mit separater Rechnungslegung abgerufen werden ( in diesem Fall erfolgt ein Vorab-Kostenvoranschlag mit Individualvereinbarung )
3. Arbeitsentlohnung via Honorarberatung
- Rechnungslegung gemäß vorab angezeigter Gebührentabelle,
- Produktvermittlung nur von Produkten ohne Vermittlerkosten ( Honorartarife ),
- Kosten der Verwaltung beim Versicherer werden weiterhin im Produkt verrechnet,
- Komplettrechnungslegung erfolgt zeitnah nach erbrachter Dienstleistung,
- Rechtslegung erfolgt zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Quelle- Mein Geld -BAMS-24.09.2018
… auch nach unserer Marktbeobachtung liegen die obligaten Stundensätze für Honararberater …
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120 – 180 € für Beratungsleistungen ( in Abhängigkeit vom Haftungsprofil )
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30 € bis 60 € für Büro-Dienstleistungen
… die meisten Honorarberater orientieren sich hier an den Gebührensätzen der Rechtsanwälte … um so wichtiger ist an dieser Stelle das Hinterfragen des Qualifikationshintergrundes des Anbieters!
DEMO für die Offenlegung einer Time-Line zur Historie des Qualifikationshintergrundes
Falls Sie also auf Partnersuche sein sollten für die Betreuung Ihrer privaten Finanzen…
… so gibt es einen ganz einfachen Tipp … legen Sie den von Ihnen geplanten Finanzrahmen für Ihre Vorsorgeplanungen pauschal fest z.B.:
- monatlich 50 € für den Einkommensschutz
- monatlich 100 € für den Vermögensaufbau
- jährlich 500 € für Haftpflicht/Hausrat/Unfall/Rechtsschutz usw.