Beratung & Produktabwicklung & Folgebetreuung sind die 3 typischen Arbeitsleistungen im Umfeld der Finanzdienstleistung …
… dies ist genau wie beim Arzt der Dreiklang Patientengespräch & Untersuchung & Behandlung … den Arzt bezahlt man mit der monatlichen Entrichtung der KV-Beiträge via Abzug vom Brutto-Lohn … und den Finanzdienstleister via steuerfreier Kostenverrechnung mit den Monatsbeiträgen in den ersten 5 Jahren … Gesamtkosten : 5 : 12 = ratierliche Kostenbelastung über 5 Jahre …
… Hauptvorteil hierbei: wenn man etwas später merken sollte, daß der Berater schlecht gearbeitet hat, dann kann man jederzeit von seinem Kündigungsrecht Gebrauch machen … man muß also nicht die Gesamtkosten bezahlen … der Berater haftet also mit seinem Arbeitslohn 5 Jahre lang … beim Handwerker heißt das Gewährleistung …
… in beiden Fällen wacht der Gesetzgeber über die Korrektheit der Preise … und die Dienstleistungsanbieter informieren die Patienten bzw. Kunden korrekt via Gebührenordnung der Ärzte ( GOÄ ) bzw. Produktinformationsblätter ( PIB ) …
… versuchen Sie mal beim Autokauf herauszubekommen, wieviel die Händler-Marge beträgt … oder wie hoch der Lohnkostenanteil der Produktionsarbeiter am Kaufpreis ist … oder vielleicht die Gesamtkosten der Chefetage … viel Spaß dabei!
… dank VVG-Reform & IDD & MIFID & VersVermV & DSGVO hat sich die Finanzdienstleistung in Deutschland zum Paradies für den Verbraucherschutz entwickelt … und das ist auch gut so …
… und die überwältigende Mehrheit der Menschen in diesem Land finden diese Transparenz sehr gut, und bevorzugen die gewohnten Wege … und genau weil der Kunde dies so wünscht, sind auch die Finanzdienstleister überwiegend klassisch organisiert …
Forciert durch die Lobby-Arbeit der Verbraucherzentralen ist in den letzten Jahren vermehrt die gewerbliche Honorarberatung in den Schlagzeilen der Medien …
… d.h. keine steuerfreie Kostenverrechnung der Arbeitsleistungen via Produkt … sondern separate Rechnungslegung auf Honorarbasis zzgl. der dazugehörigen, und natürlich vom Kunden zu zahlenden, Umsatzsteuer …
… per se also ein völlig legitimes Geschäftsangebot … allerdings ohne gesetzliche Kontrolle der Preisfindung … und deshalb sollte der Kunde sich auch Gedanken machen … denn er unterschreibt eine gewerbliche Individualvereinbarung … und die Komplett-Rechnung kommt zeitnah nach der Beratung … und bei späteren Unzufriedenheiten über den Berater geht es ( mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ) in den Rechtsstreit, wenn man sein Geld zurück haben möchte …
… und auch die Journalisten recherchieren eifrig zum Thema …
… und wer sich für die reale Praxis interessiert … der wird hier fündig …
… und wenn Sie tiefergehend recherchieren, dann stoßen Sie auch auf diverse Gutachten und andere Verkaufsargumentationen …
Aktuariell beglaubigtes Gutachten zum Thema Provisonsprodukt vs. Honorarprodukt
… natürlich legt der Eine oder Andere auch den Leim-Köder aus … Hauptsache es riecht nach „kostenlos“ …
… getreu dem Motto: erstmal diskutieren … wenn der Fisch am Haken ist findet sich der Rest dann schon …
… die ehrlichen Kollegen jedenfalls legen von Anfang an die Karten auf den Tisch …
... denn Qualität hat nun einmal auch einen Preis …
Und wissen Sie was? … das Ganze ist ein uralter Hut, mit soooo einem langen Bart …
… schon in den 90iger Jahren … d.h. im vorigen Jahrtausend für die jüngeren Website-Besucher … haben Sachwalter die gesetzlich verbriefte Möglichkeit gehabt, Ihren Mandanten Netto-Policen anzubieten …
… und dementsprechend bekamen & bekommen die Mandanten bei uns auch auf Anfrage den Kostenvoranschlag für diese Dienstleistungsvariante … denn die Honorar-Anlageberatung zählt zu den lizenzierten Angeboten im Service-Zentrum …
… ich habe das Ganze im Laufe der Jahrzehnte schon dutzende Male diskutiert … und es gibt eine Reihe von immer wieder genannten Gründen, weshalb Normalverdiener sich so gut wie nie für diesen Weg entscheiden:
- denn die Rechnung von 500 -1500 € muß am Anfang sofort komplett bezahlt werden …
- dann kommt die Rechnung auch, wenn man am Ende doch kein Produkt kauft …
- und was meisten Honorarverkäufer verschweigen … Folgeberatungen kosten extra …
… und gerade bei fondsgebundenen Produkten ist normalerweise im Laufe der Jahre ein hoher Beratungsbedarf gegeben …
Wägen Sie also selbst in Ruhe ab, welchen Weg Sie beschreiten wollen …
… und dann informieren Sie uns kurz zu Ihren Wunschvorgaben, und den Rahmenparametern Ihres geplanten Vorhabens … Sie erhalten zeitnah den entsprechenden Kostenvoranschlag …
… nach unserer Erfahrung lohnt sich dieser Weg nur bei bestimmten Größenordnungen:
- Einmalbetragsanlagen ab 100.000 €
- Sparplanungen mit Monatsbeiträgen von 500 € aufwärts