Sie wollen auf Nummer Sicher gehen …?
… und gewährleisten, dass im Ernstfall der Versicherer auch wirklich zahlt?
… hier geistern die abenteuerlichsten Stories durch das Netz und die Medien … oft lanciert von interessierter Seite … denn „only bad news are good news“ … und was ist populärer als Versicherer-Bashing …
… die objektive Realität ist viel nüchterner, und mit logischem Verstand leicht nachzuvollziehen … in 75 % der Fälle leisten die Versicherer Jahr für Jahr wertvolle Arbeit, und helfen Tausenden von Menschen in einer schwierigen Lebenssituation …
… von den 25 % der Ablehnungen wiederum sind 70 % objektiv begründet, und jeder Versicherungsnehmer kann sich in den Versicherungsbedingungen vor Antragstellung ein realistisches Bild zur Versicherbarkeit seines aktuellen Gesundheitszustandes machen …
… und nur in 30% der abgelehnten Fälle kommt es zu subjektiven Beurteilungen der Gesundheitslage des leistungsbeantragenden Versicherungnehmers durch die Leistungsprüfung des Versicherers … welche dann zumeist vor Gericht geklärt werden … aber das muß nicht sein, wenn man die Sache bereits im Antragsstadium ernsthaft und intelligent angeht …
Was ist nun das Hauptproblem in der Praxis? …
… der Fachbegriff lautet – Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht – d.h. im Klartext … der Kunde hat die Gesundheitsfragen bei Antragstellung nicht wahrheitsgemäß beantwortet … und der Versicherer erklärt, bei wahrheitsgemäßer Kenntnis zur realen Situation hätte er den Antrag nicht angenommen …
… wichtig zu wissen ist hierbei, dass die bisher gezahlten Beiträge nicht rückerstattet werden … es gibt also gute Gründe für jeden Antragsteller vor der Policierung intelligent und professionell zu agieren …
Welche Empfehlungen gibt also ein Profi dem Versicherungsschutzsuchenden… ?
… checken Sie diese Lösungansätze, und wählen Sie mit Bedacht gemäß dem von Ihnen bereitgestellten Zeitaufwand für die Gewährleistung … und im Zweifelsfall sollten Sie sich immer helfen lassen …
… doch auch Berater sind nur Menschen und können irren … und deshalb haben die Profis im Umfeld dieser Materie ( Ärzte / Rechtsanwälte / lizenzierte Produktvermittler ) zum Schutz Ihrer Mandanten eine vom Gesetzgeber kontrollierte Vermögenschadenhaftpflichtversicherung unter Vertrag …
… wenn Sie den „Tipps“ von Journalisten, selbsternannten Verbraucherschützern und Bloggern aller Coleur mit gesundem Mißtrauen begegnen, dann haben Sie schon viel gewonnen …
1. Lösungsansatz: Der Mindeststandard
Sie wollen die Antragstellung eigenverantwortlich durchziehen … dann sollten Sie sich die Vertreterangebote in VVG-konformer Komplettfassung ( ca. 60 – 90 Seiten bei jedem Versicherer ) übergeben lassen, und danach …
- das komplette Lesen der Versicherungsbedingungen absolvieren,
- das exakte Erfassen der Arztbesuche der letzten 5 Jahre durchführen, sowie die Einsichtnahme in die vorhandenen Arztberichte, Diagnosen und Rechnungslegungen tätigen,
- und danach das umfassende und wahrheitsgemäße Beantworten der Gesundheitsfragen im Antrag durchführen.
2. Lösungsansatz: Der Sachwalter-Rat
Sie beauftragen einen Sachwalter mit der Abwicklung des Antrages … dann werden Sie:
- gegenüber Ihrem Sachwalter Ihr Wunschprofil exakt definieren,
- dem Rat des Sachwalters folgend die Antragsfragen gemeinsam mit Ihrem Hausarzt beantworten, und den Arzt auf dem Antrag mit gegenzeichnen lassen,
- und bei Antragstellung die Eintragungen eigenverantwortlich auf Korrektheit gegenlesen.
3. Lösungsansatz: Der Königsweg
Gesetzlich Versicherte können auf Kosten der Versicherung via GKV-Check das Procedere der späteren Leistungsprüfung bereits bei Antragstellung abwickeln … der Versicherer verzichtet in diesem Fall nach erteilter Versicherungszusage bei der eventuellen späteren Leistungsprüfung auf die Kontrolle der antraglichen Gesundheitsangaben …