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Klausel-Vorteil
Billigst-Angebote via Direktverkauf oder Internet …
… sind zumeist nur durch Leistungskürzungen im Tarifwerk möglich …
… man findet deshalb bei den Niedrigpreis-Spezialisten wie z.B. Check-24 oder HUK-Coburg & HUK-24 bestenfalls versteckt die Beratungshinweise zu den möglichen Klausel-Erweiterungen gegen moderaten Aufpreis … das ist verkaufstechnisch nicht verboten, aber sollten die Kunden nicht selbst entscheiden können, wofür sie wieviel Geld ausgeben?
Aus der Vielfalt der Tarifmöglichkeiten der Anbieter werden deshalb fast immer die abgespeckten Varianten ohne Top-Extras vermarktet … kein Produktgeber ist verpflichtet, im Internet umfassend zu beraten, und auf die Risiken von Angeboten „ohne Airbag, Bremskraftverstärker und Servo-Lenkung“ hinzuweisen …
… die Web-Profis vertrauen auf die Kaufreflexe der Kunden … denn wenn das Angebot schön billig ist, dann schlägt der Verbraucher einfach zu … das Dumme bei der unsichtbaren Ware-Versicherungen ist halt nur, dass man Sie vor dem Kauf nicht „probefahren“ kann … „Motorengeräusche“ und „Ledergeruch“ kann man bei dieser Warenart jedenfalls schlecht vor dem Kauf checken …
… hier liegt der Hauptgrund warum viele Menschen glauben alles richtig gemacht zu haben, aber im Ernstfall mit explodierten Zeitbomben unsanft geweckt werden … doch wenn das Kind im Brunnen liegt, dann sind die Messen gesungen.
Lassen Sie mich deshalb mal versuchen, am Beispiel Strafrechtsklausel mal die Vorstellungskraft zum Ernstfall etwas zu schärfen … ein KLICK und Sie sehen vermutlich vieles klarer …
Aber was hat das Ganze mit der Privathaftpflicht zu tun …
… schließlich hat man ja vernünftigerweise einen soliden Rechtsschutz …
… das ist ganz einfach … und schnell erklärt …
1. … sparen sich viele Menschen das Geld für eine private Rechtsschutzversicherung … deshalb sollte man wenigstens mit der Privathaftpflicht den existentiellen Basis-Schutz einkaufen …
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2. … erhalten Sie bei keiner Rechtschutzversicherung eine Allgefahren-Deckung … bestimmte Bereiche sind immer ausgeklammert bzw. sind generell gar nicht versicherbar …
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3. … kann man elegant die Schadenquote im Rechtschutzvertrag schonen, wenn man das Problem bereits via Haftpflichtversicherung aus der Welt schaffen kann.