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Wer hat Schuld, wenn im Ernstfall der Versicherer nicht leistet
Profi-Barometer & Sticker-Testat
Das ist fast so, wie bei Ihrer Steuererklärung …
… auch wenn Sie eine Drittperson mit der Erstellung der Steuererklärung beauftragt haben, am Ende leisten immer Sie als Steuerzahler die Unterschrift gegenüber dem Finanzamt … und damit bestätigen Sie immer auch:
- das alle Angaben korrekt sind,
- das Sie die Steuererklärung vollumfänglich verstanden haben,
- … und das sie die Arbeit des Dienstleisters geprüft haben.
… und dementsprechend wendet sich das Finanzamt bei Unstimmigkeiten auch immer nur an Sie …
… also wie beim Steuerberater so auch beim Versicherungskauf …
… bei der letztendlichen Wahl des Produktgebers handeln Sie immer in Eigenverantwortung … und nur wenn Sie die maximal mögliche Schutz-Variante im Tarifwerk wählen, haben Sie im Ernstfall auch den optimalen Schutz beim Produktgeber Ihrer Wahl. Startpunkt für den Schutz ist immer die Einzahlung des Erstbeitrages.
Tipp vom Profi: Verfügen Sie bei Neuverträgen immer den Lastschrifteinzug mit den von Ihnen gecheckten Kontodaten. Damit delegieren Sie die Verantwortungfür die korrekte Zahlungsabwicklung zum Produktgeber. Sie selbst müssen nur noch die erforderliche Kontendeckung gewährleisten.
Das gilt natürlich ebenso für die in Eigenregie gegoogelten Ratschläge aus dem Internet, und die Tipps der „Influencer“ aller Coleur … in diesem Mikro-Kosmos gibt es bisweilen „Rohrkrepierer“ vom Feinsten … quasi von Deppen für Deppen … wenn Sie diesen Quellen Ihren Glauben schenken, dann müssen Sie im Ernstfall auch dort bei Problemlagen nachfragen.
Den/die lizenzierte/n Dienstleister/in im Rahmen der Produktvermittlung, egal ob roboterisierte Callcenter-Verkäufer a`la Check-24 & Co oder Individual-Berater, können Sie bei Problemlagen im Nachhinein nur in Regress nehmen:
- wenn dieser nachweislich gegen gesetzliche Pflichten verstoßen hat,
- der Dienstleister grob fahrlässig etwas verschuldet hat,
- … oder er einen konkreten falschen Rat auf Ihre Anfrage erteilt hat.
Vorgetragene Anschuldigungen der Mandantschaft übergeben die Profis immer an den jeweiligen Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherer zwecks Überprüfung … in berechtigten Fällen wird dann vom Versicherer geleistet, und die strittigen Fälle werden der gerichtlichen Klärung anvertraut.
Steuererklärungen & Versicherungsverträge sollte man also immer komplett lesen … und vor Abgabe bzw. Abschluß den unterstützenden Dienstleister löchern bis die Schwarte kracht … denn erst erst wenn Sie alles verstanden haben, und ihre Wünsche & Ziele vollumfänglich umgesetzt wurden … erst dann wäre es klug, die rechtsverbindliche Unterschrift zu leisten …
… der Vorteil von Versicherungen ist dabei, dass im Nachhinein erkannte Fehler jederzeit im Rahmen der gesetzlichen Widerrufsfrist korrigiert werden können …
… nach Unterschriftsleistung gegenüber dem Finanzamt bleibt im Nachhinein nur die rechtzeitige Selbstanzeige als Mittel der Wahl.
Versicherungen verhalten sich immer wie Zeitbomben …
… sie ticken friedlich vor sich hin …
… „tödliche“ Fehler werden erst schmerzhaft bewußt, wenn das „Kind im Brunnen“ liegt … doch „brennende Häuser“ lassen sich bekanntlich nur schwer versichern.
Da die Vertragsunterlagen meist tief im Aktenordner verbuddelt sind, erkennt in der Laien-Schar der Normalverbraucher auch zumeist niemand die Warnsignale …
… und deshalb haben wir unseren Diplom-Kriminalist gebeten, mit einer Quick-Fahndung die uns aus mehr als 30 Jahren Praxis bekannten typischen vermeidbaren Problemlagen herauszufiltern …
… die erste Update-Kontrolle bei neuen Mandaten zeigt hier zumeist die wichtigsten Laien-Fehler …
Veraltete Entscheidungsgrundlagen
… die Verträge wurden vor vielen Jahren nach den damals bestehenden Wünschen & Bedürfnissen des Versicherungsnehmers konzipiert … das Leben brachte aber Veränderungen … nur die Konzepte wurden nicht angepasst.
Deckungslücken
… man hat nur versichert, woran man glaubte, dass es passieren könnte … doch die Pferde kotzen nicht nur vor die Apotheke …
… gerade die die existenzgefährdenden Schadensfälle werden nur zu gerne verdrängt … rein menschlich völlig verständlich, doch de facto katastrophal … denn wenn das Kind im Brunnen liegt, dann hilft auch kein Gejammer mehr …
… wenn das Haus brennt ist es zu spät …
Fehlende Klauseln
… Vertreter wollen ja am liebsten immer alles rauskündigen, und die supertollen neuen Verträge abschließen … das kostet zumeist unnütz Geld … man muß nicht immer alles umschubsen … manchmal ist völlig ausreichend, mit dem nachträglichen Checken des Tarifwerks, und dem Einbau von Klauseln im Rahmen des bestehenden Vertrages, einfach nur das System neu zu justieren …
Reden Sie einfach mal mit einem Profi
Neue Ziele
… und manchmal erfordert das Leben auch völliges Umdenken … Kinder werden geboren … ein Haus soll gekauft werden … der Beruf wird gewechselt … spätestens dann muß alles Bestehende auf den Prüfstand.
Also auch wenn viele es nicht wahrhaben wollen …
… wir bestätigen Ihnen hiermit nach mehr als 30 Jahren Umgangserfahrung mit der Branche …
… die Versicherer leisten für berechtigte Schadensanzeigen Jahr für Jahr viele Millionen € … zum Nutzen ihrer Kunden … zufriedene Kunden nach Schadensbearbeitungen waren und sind für uns schon immer die verläßlichsten Empfehlungsgeber für weitere Mandante …
… gerade die Rechtsform Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit schützt die Spartöpfe der Versichertengemeinschaft zuverlässig & rechtkonform vor unberechtigten Schadensanzeigen, und dem alltäglichen Versicherungsbetrug in Deutschland …
… wenn ein korrekt & bedarfsgerecht konzipierter Versicherungsvertrag vorliegt, dann muß sich niemand Sorgen um die Absicherung im Ernstfall machen …
… und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu 99 % liegt die Schuld für Nichtleistung des Versicherers im Ernstfall immer beim Versicherungsnehmer … die Klassiker aus der Raupensammlung der Jammerer sind hierbei ..
- … aber der Vertreter hat doch gesagt …
- … ich bin mir ganz sicher, dass das vereinbart werden sollte …
- … ich habe doch immer geglaubt …
… also zum Glauben sollte man erwiesenermaßen besser in die Kirche gehen.
Die Wahrheit ist simpel und einfach …
… die abgelehnten Schäden wurden zum Zwecke der Kostensenkung von den Versicherungsnehmern bewußt bei Antragstellung nicht mitversichert, weil man glaubte:
- so etwas passiert mir nicht,
- bei uns war noch nie Hochwasser,
- Erdbeben in Deutschland? … was ist denn das für ein Schwachsinn,
- zur Not setze ich mich dann vor eine Kamera, und drücke kräftig auf die Tränendrüse,
- mein Vertreter wird dann schon eine Kulanzregelung durchboxen,
- … usw.usw. …
… also knausern bis die Felge quietscht … oder was auch ganz typisch ist …
… im Internet wurden fix die Häkchen gesetzt … und man war zu faul die vom Robotik-Tool der Versicherung korrekt übergebenen Vertragsunterlagen zu lesen … und natürlich wurde es auch versäumt zu prüfen … dann ließ man noch die Widerrufsfrist verstreichen … quasi der Fluch des Halbwissens in voller Aktion!
Also Pustekuchen …
… wer billig einkauft, der darf sich nicht über Schrott beschweren … Lügen haben kurze Beine … und Irrglauben sollte man besser mit dem Pfarrer diskutieren …
… die Versicherer leisten, wenn es gemäß Vertrag angezeigt ist, und wehren im Interesse der Versichertengemeinschaft ungerechtfertigte Leistungsforderungen ab … das nennt man Vertragsrecht … und das ist auch gut so!
Das Verbraucherrecht in Deutschland ist stark aufgestellt, sodaß für die jederzeit möglichen Fälle in der streitbaren Grauzone unklarer Einzelfälle ein Verbraucheranwalt immer die besseren Karten gegenüber den Versicherungen hat …
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… also selber schuld, wer auch an dieser Stelle geknausert hat …
… es sei denn, sein verzinstes Sparschwein ist so gut gefüllt, dass er/sie die Streitkosten Cash bezahlen kann … mit 3-4 % p.a. ohne Aktienrisiko die eingesparten Versicherungskosten auf die hohe Kante zu legen, ist eine legitime Alternative …
… in den allermeisten Streitfällen kommt es aber nie zum Prozess, da die Versicherer aus besagtem Grunde die außergerichtliche Einigung bevorzugen …
… legen Sie also besser die skandalorientierten Bad-News- Journalistenberatungen zur Seite, und vergessen Sie niemals das kleine Einmaleins der Versicherungsbranche …
- Werbung gehört in die Tonne, denn sie verschleiert die Lücken,
- Worte der Vertreter sind immer Schall & Rauch,
- im Schadensfall greift nur, was Schwarz auf Weiß im Vertrag steht,
- Dummstellen ist keine gerichtstaugliche Strategie,
- Jammern, Betteln und Barmen ist einfach nur peinlich,
- … denn wer seine Verträge nicht komplett liest, der darf sich hinterher auch nicht beschweren.