Wenn Sie möchten, dass Andere die Arbeit für Sie erledigen …
… dann sind in DSGVO-Zeiten für die Beauftragung der Person Ihres Vertrauens mit der Abarbeitung Ihrer Vorgaben zwei Dokumente erforderlich …
… vor dem 25.05.2018 genügte in der Praxis ein Dokument …
… die Vollmacht-Erteilung …
… damit sich Ihr professioneller Dienstleister gegenüber Ihren Produktpartnern korrekt ausweisen kann …
… diese Mandatierung des Dienstleisters Ihres Vertrauens kann nach dem 25.05.2018 in verschiedenen Varianten erfolgen …
Mandat-Erteilung-Stand-01-2019
Einzel-Vollmacht mit Vertragbegrenzung-Stand-01-2019
Einzel-Vollmacht mit Beratungsverzicht-Stand-01-2019
… nach dem 25.5.2018 bedarf es zusätzlich einer individuellen Gestattung seitens des/der Mandanten/in für die Verwendung konkreter personenbezogener Daten:
unterschriftliche DSGVO-Gestattung
… erst wenn beide Dokumente vorliegen ist eine Qualitäts-Dienstleistung gemäß BGH Sachwalterurteil möglich …
… denn dem Dienstleister sind per Gesetz nur bestimmte gestattete Aktivitäten erlaubt …
… und jeder Gewerbetreibende muss früher oder später damit rechnen, dass eine Datenschutz-Kontrolle im Betrieb durchgeführt wird … und dann müssen die jeweiligen Dokumente vorliegen …
… wir haben also unseren Diplom-Kriminalist gebeten, die sich daraus im praktischen Leben ergebenden möglichen Konstellationen etwas näher zu beleuchten…
Fall 1
… keines der beiden Dokumente liegt unterschriftlich vor …
... dies ist der Fall, wenn z.B. via Website-Direktlink durch den Versicherungsnehmer eigenverantwortlich ein Vertrag beim Versicherer abgeschlossen wurde …
… in diesem Fall wird seitens des bestandsführenden Vermittlers wie folgt gehandelt:
- Zusendung der Kontaktdaten des betreuenden Vermittlers mit dem Service-Angebot bei Abruf
- keinerlei aktive werbliche Kontaktierung des Versicherungsnehmers
- Übergabe von Versicherer-Dokumenten zu den betreffenden Verträgen an den Kunden auf den von ihm gegenüber dem Versicherer angezeigten Kontaktwegen
- keine Beratungsleistungen im Sinne des BGH-Urteil
- Bereitstellung der fundamentalen professionellen Beratungsinhalte mittels der Website mit 24-h-Service für die eigenverantwortliche Handhabung durch den Versicherungskunden
Fall 2
… es liegt nur das Sachwalter-Mandat vor …
... dies ist typischerweise der Fall bei langjährigen Bestandsmandaten, wo lediglich versäumt wurde nach dem 25.05.2018 die DSGVO-Gestattung nachzureichen …
… in diesem Fall wird seitens des bestandsführenden Vermittlers wie folgt gehandelt:
- Service-Arbeit gegenüber dem/der Mandanten/in wie gewohnt …
- Angebot einer Jahresbesprechung zum agenturtechnisch betreuten Vertragsumfang …
- Bearbeitung von individuell schriftlich angezeigten & gestatteten Handlungsaufträgen …
- eingeschränkte Beratungsleistung aufgrund fehlender Datenverwendungs-Gestattung …
- keine Aktivitäten gegenüber dem Produktgeber mit datenrelevanten Informationen …
… damit entfallen normalerweise die folgenden typischen Service-Arbeiten:
- ganzheitliche Fachberatung
- Update-Service
- Unterstützung bei Schadensbearbeitungen
- Klärung von Service-Problemen beim Versicherer
- Unterstützung bei Streitigkeiten mit dem Produktgeber
- Meldung von Adress-Änderungen
- Meldung von Bankverbindungsänderungen
- Einholung von Angeboten
- Erledigung von vertragsrelevantem Schriftverkehr zu Bestandsverträgen
… denn hier muss aus der Natur der Sache heraus durch den Sachwalter mit personenbezogenen Daten gearbeitet werden …
… aber dies kann jederzeit stressfrei korrigiert werden … nach erfolgter Nachreichung der DSGVO-Gestattung , kann der Komplett-Service , so wie vor dem 25.05.2018 gewohnt, wieder gewährleistet werden.
Fall 3
… es liegt das Sachwalter-Mandat und die unterschriftliche DSGVO-Gestattung vor …
... damit wird die vor dem 25.05.2018 gewohnte Service-Qualität ermöglicht:
… diese Vorgaben können jederzeit durch die Mandantschaft aktualisiert werden … Ihr Dienstleister richtet sich immer nach dem Dokument mit dem aktuellsten Datum … die Umsetzung von Veränderungen werden Ihnen jeweils schriftlich bestätigt …
… falls Sie aktuell noch im Passiv-Status ( Fall-1 / Fall-2 ) stehen, können Sie unkompliziert zum Komplett-Service wechseln …
… nutzen Sie die unterschriftliche DSGVO-Gestattung … schicken Sie uns einfach ein Scan-PDF oder die Fotos der betreffenden Seiten der Dokumente an:
zusendung-dokumente@mail.de
Messenger
Service- Zentrum
01579 – 2366077
Schmidtchen – Privat
0170 – 4171122
24- h-Service / Kontaktierungsgestattung für MANDANTEN/INNEN
Private Messenger-Kontakte erfolgen ohne gewerbliche Nutzung
Threema / WhatsApp / Hoccer / Signal / Telegram / Viber
( End to End – Verschlüsselung )
Empfehlung vom Sachwalter für die sicherheitsorientierte Mandantschaft
Datenschutz-Messenger-Threema ( Made in Switzerland )
Datenschutz-Messenger-Hoccer ( Made in Germany )