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Führerschein-Versicherung
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Besonderheiten und Definitionen
Allgemeine Informationen:
Bei diesem Produkt handelt es sich um eine Führerschein-Versicherung, die Ihnen bei einem Fahrverbot für die Dauer von 1 bis 3 Monaten, die Kosten für die Beförderung mit alternativen Beförderungsmitteln erstattet.
Besonderheit:
Versicherbar sind für den öffentlichen Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge zur privaten oder gewerblichen Nutzung, dessen Besitzer oder registrierter Halter der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person ist und für das er/sie die Genehmigung/Betriebserlaubnis und Lizenz zur Fahrzeugführung besitzt.
Nicht versicherbar sind Personen:
- Die sich noch in der Führerschein-Probezeit befinden
- Nicht-Inhaber einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis sind
- Die keinen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben
- Nicht mindestens 2 Jahre im Besitz einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis sind
- Deren Fahrerlaubnis zum Zeitpunkt der Antragstellung mit 4 oder mehr Punkten belastet ist
- Denen bereits bei Inkrafttreten der Police ein Bescheid über eine beabsichtigte Strafverfolgung zugegangen ist oder voraussichtlich zugehen wird
Bitte beachten Sie:
Die Auflistung unter „Nicht versicherbare Personen“, sowie die Angaben in unserem Vergleich, sind nicht abschließend. Bitte informieren Sie sich vor Vertragsabschluss zusätzlich mit Hilfe der Bedingungen (AVB) über Ansprüche, Ausschlüsse und Voraussetzungen.