Einfach mal ins Register schauen …

Der Zugang für Interessierte

Wer die Bequemlichkeit des Untertanen schätzt, der arbeitet immer als „Auge & Ohr „ der Versicherer … Chef macht die Ansagen, und man muss sich nur mit dem hauseigenen Produktumfang ernsthaft auseinandersetzen …

Google-Tipp

§§ 87 ff Handelsgesetzbuch ( HGB )

Selbständige Einzelvertretung … Mehrfach-Agenten … Festangestellte Mitarbeiter des Versicherers

… man muss dann zwar Umsatz machen um dem Chef zu gefallen, aber im Gegenzug wird auch sofort ein Bestandskontingent dem Agenten bereitgestellt … wem es nur um das Geld verdienen geht, der ist hier gut aufgehoben.

Wer sich den Interessen der Versicherungskunden verpflichtet fühlt, der arbeitet auf der Gegenseite im Lager seiner Mandanten … Orientierung des Handelns ist hier das sogenannte  Sachwalter-Urteil-BGH-1985

Google-Tipp

§§ 93 ff Handelsgesetzbuch ( HGB ) 

Inhabergeführter selbständiger Gewerbebetrieb … GmbH … Kapitalgesellschaft

… das hat dann  zwar den Nachteil,  dass man jetzt sich mit viel mehr Fachwissen ausrüsten muss um marktfähig bleiben zu können … doch im Gegenzug honorieren zufriedene Kunden diesen Aufwand mit ehrlichen Weiterempfehlungen.

Das sind die bei weitem häufigsten Marktauftritte von Finanz-Profis … hier gibt es nur ein entweder oder … Versicherungsvertreter oder Sachwalter der Kundeninteressen gegenüber den Versicherungen  … man muss sich da schon klar positionieren.

Viele Sachwalter-Kollegen. aber auch viele Versicherungsvertreter erweitern Ihre versicherungsbezogenen Lizenzen mit Zusatzqualifikationen z.B in der Immobiliendarlehensvermittlung … wer sich dafür genauer interessiert, der findet auf den IHK-Seiten des Registers alle wichtigen Informationen.

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