Eine einfache Frage an Sie … wieviel % Einfluss  …

… hat Ihr Produktbeschaffer auf Ihre letztendliche Produktwahl? 

0 % ???

Dann brauchen Sie bei den Standardprodukten für die Kaufentscheidung keinen persönlichen Ansprechpartner mehr … sie können in Eigenverantwortung  die Daten in die Rechner tippen … damit haften Sie für die Korrektheit, denn Sie bestätigen dies stets mit den Häkchen am Ende … wir als Profis gewährleisten hier eine solide Vorauswahl, um die Masse der Angebote auf relevante Schnäppchen filterbar zu machen … nutzen Sie also diesen Selektionsvorteil im Kopfteil jeder Vergleichsliste … jedes Häkchen gemäß Ihrer Bedarfslage grenzt die Masse der Angebote für Sie ein … so kommen Sie schneller an Ihr Ziel

Ihr Do-it-yourself-Verbraucherportal

Ihr Pro-Check-24-Finanzportal

… und wenn Sie über unsere Vergleichsrechner shoppen gehen, dann werden Ihre Verträge bei den Produktgebern zu unseren Beständen zugeordnet … so können wir Ihnen im Schadensfall beistehen … sie meiden damit die Callcenter-Robotik bei Check-23-24-25 & Co, und haben persönliche Ansprechpartner zu Ihren Fragen.

0170-4171122

servicezentrum@mail.de

20 -30 % ???

Sie wollen also noch mit Fachleuten sprechen, bevor Sie eine endgültige Entscheidung treffen?  … da können Sie auf über 100.000 lizenzierte Vermittler in Deutschland zugreifen … prüfen Sie aber vorher, wessen Interessen die Berater vertreten …

Versicherungsvertreter §§ 87 ff HGB

Sachwalter §§ 93 ff HGB

Honorarberater

… in jedem Fall empfiehlt es sich aber, vorbereitet in ein solches Gespräch zu gehen … der Berater muss dann nicht im Urschleim herumrühren … die kostbare Zeit kann für die existenziellen Dinge verwendet werden … also auch hier kann Ihnen das Verbraucherportal  wertvolle Dienste leisten.

50 % und mehr ???

… spätestens an dieser Stelle sollten Sie sich fragen, ob ein X-Y-Vertreter die geeignete Beraterwahl für Ihre privaten Finanzen ist … Worte der Vertreter sind immer Schall & Rauch  … de facto sind sie stets „Auge & Ohr „ des Versicherers beim Kunden … Pille-Palle-Schäden werden mit dem schnellen Scheck geregelt, aber in den echten Leistungsfällen kommt zumeist ein Gutachter … und die Leistungsentscheidung liegt in der Fachabteilung … da hat der Vertreter vor Ort so gut wie nichts zu melden.

Produktvermittlung ist arbeitsvertragliche Pflicht für Versicherungsvertreter. Um einen eigenen Vertrag abschließen zu können, muss man zumeist also erstmal  kräftig „Porzellan zerschlagen“, denn die meisten Neukunden haben ja schon die wichtigsten Verträge … wo das endet ist den meisten Opfern leidvoll vertraut. Hauptvorteil eines Sachwalters ist, dass bestehende Verträge wahlweise auch in die Betreuung begeben werden können … man muss also nicht zwingend wechseln … sie bezahlen mit Ihrem Beitrag einmal pro Jahr auch den Arbeitslohn für den Service-Partner … ab Datum der Mandatierung stehen die Rechte am Arbeitslohn zur nächsten Hauptfälligkeit dem Partner Ihres Vertrauens zu … so einfach kann man „kostenfrei“ für Ordnung sorgen.

Maßgeblich für zufriedenstellende Regulierungen sind immer die konkreten Vertragstexte … und warum sollte ein Vertreter Ihnen verraten, dass bei der Konkurrenz um die Ecke  wesentlich bessere Klausel-Lösungen verfügbar gewesen wären? … das ist nicht seine Aufgabe, und es bleibt das Problem des Kunden wenn er „blind vertraut“ hat.

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